Rechtsprechung
BGH, 07.04.1960 - II ZR 224/58 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 1250
- MDR 1960, 566
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.04.1955 - I ZR 76/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.04.1960 - II ZR 224/58
Auf einen solchen Anspruch kann § 817 Satz 2 BGB ohnehin weder unmittelbar noch entsprechend angewendet werden (BGH NJW 1955, 1755).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der das Schrifttum weitgehend folgt, reicht der Umstand, daß der Unternehmer vorsätzlich den Tarif unterboten hat, nicht aus, um den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung zu begründen (BGH NJW 1955, 1755; BGH in Der Güterverkehr 1956, 40, beide Urteile m. Anm. von Fromm; BGH MDR 1959, 911 m. w. Nachw.).
- BGH, 03.03.1960 - II ZR 196/57
Anwendbarkeit des Rückgewähranspruchs im Sinne des § 23 Güterkraftverkehrsgesetz …
Auszug aus BGH, 07.04.1960 - II ZR 224/58
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. März 1960 - II ZR 196/57 - ausgesprochen hat, ist die Anwendbarkeit dieser Vorschrift nicht auf die Rückforderung übertariflichem Entgelts beschränkt.
- BGH, 25.03.1987 - I ZR 100/85
Anspruch des Transportunternehmers auf Rückzahlung nicht geschuldeter …
Auch in einem solchen Fall besteht mit Rücksicht auf den Tarifsicherungszweck des Gesetzes der Anspruch des Unternehmers auf Erlangung des vollen tarifmäßigen Entgelts, hier auf Rückgewähr der tarifwidrigen Zuwendungen, ohne daß der Zuwendungsempfänger demgegenüber mit Erfolg auf ein treuwidriges Verhalten des Unternehmers verweisen könnte (BGH, Urt. v. 7.4.1960 - II ZR 224/58, LM GüKG Nr. 10 = NJW 1960, 1250). - BGH, 29.03.1968 - I ZR 97/66
Abrechnung von Transporten im Güterfernverkehr nach den für den Güternahverkehr …
Zwar muß der häufig mit dem Güterkraftverkehr arbeitende Auftraggeber sich von den Tarifvorschriften Kenntnis verschaffen (BGH NJW 1960, 1250); eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht würde gegebenenfalls zur Annahme einer fahrlässigen Mitwirkung an einem Tarifverstoß (§ 98 GüKG) und damit schon aus diesem Grunde zur Nachzahlungspflicht führen.Die gegen dieses Ergebnis gerichteten Angriffe der Revision stützen sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1955, 1755; 1960, 1250), [BGH 26.04.1960 - VIII ZR 71/59] die sich mit dem Einwand der Arglist gegenüber dem Nachforderungsanspruch des Unternehmers befaßt.
- BGH, 23.04.1969 - I ZR 101/67
Wichtiger Grund zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses - Beeinträchtigung …
Daß im Streitfall dem Kläger die Unzulässigkeit tarifwidriger Vereinbarungen bekannt war, ist nicht streitig - der Kläger bestreitet vielmehr, eine solche Vereinbarung geschlossen zu haben, was aber zugunsten der Beklagten zu unterstellen ist - die Beklagte muß sich zumindest so behandeln lassen, als ob ihr die Tarifwidrigkeit und damit die Nichtigkeit der Vereinbarung bekannt gewesen wäre; der Bundesgerichtshof hat insoweit bereits mehrfach ausgesprochen, daß der in einem nicht unbeachtlichen Umfang mit dem Güterkraftverkehr zusammenarbeitende Unternehmer sich von den Tarifvorschriften Kenntnis verschaffen muß (BGH NJW 1960, 1250; NJW 1968, 1136, 1137 [BGH 29.03.1968 - I ZR 97/66] ; Urteil vom 11. Dezember 1968 - I ZR 96/67) und sich auf eine fehlende Kenntnis der Tarifvorschriften nicht berufen kann.
- BGH, 11.12.1968 - I ZR 96/67
Ausführung eines Transports des Aushubs von mehreren Fuhrunternehmen - Vorliegen …
Denn der in einem solchen Umfang mit den Güterkraftverkehr arbeitende Auftraggeber muß sich von den Tarifvorschriften Kenntnis verschaffen (BGH NJW 1960, 1250; NJW 1968, 1136, 1137) [BGH 29.03.1968 - I ZR 97/66] . - LG München II, 14.07.1981 - 2 S 5/81 "... Zunächst ist zwar auszuführen, dass wie regelmäßig, auch hier, selbst vorsätzliches Unterbieten des Tarifs durch den Unternehmer, auch wenn er von vorneherein eine, spätere tarifkonforme Nachforderung beabsichtigt, nicht ausreicht, den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung zu begründen (BGH NJW 60, 1250).
- BGH, 25.03.1987 - I ZR 151/85
Provisionen für die Vermittlung von Ladegut - Umgehung des tarifmäßigen …
Auch in einem solchen Fall besteht mit Rücksicht auf den Tarifsicherungszweck des Gesetzes der Anspruch des Unternehmers auf Erlangung des vollen tarifmäßigen Entgelts, hier auf Rückgewähr der tarifwidrigen Zuwendungen, ohne daß der Zuwendungsempfänger demgegenüber mit Erfolg auf ein treuwidriges Verhalten des Unternehmers verweisen könnte (BGH, Urt. v. 7.4.1960 - II ZR 224/58, LM GüKG Nr. 10 = NJW 1960, 1250). - BGH, 26.11.1971 - I ZR 99/70
Vorliegen einer unzulässigen Tarifumgehung - Vereinbarung eines unangemessen …
Vielmehr sollen dadurch auch ein existenszgefährdender Wettbewerb innerhalb des Güterkraftverkehrsgewerbes und andere vom Gesetzgeber als nicht tragbar angesehene Erscheinungen des Güterkraftverkehrs verhindert werden (vgl. BGH Urt. v. 7.4.1960 - II ZR 224/58 - LM GüKG Nr. 10). - BGH, 13.12.1967 - Ib ZR 19/66
Geltendmachung einer Forderung - Annahme eines Missbrauchs der Tarifhoheit - …
Es bedarf jedoch keiner Entscheidung, ob gegen die Forderung auf Nachzahlung des Unterschiedsbetrages mit einem Schadensersatzanspruch gegen den Unternehmer aus positiver Vertragsverletzung aufgerechnet werden kann, wenn die Schadensersatzforderung darauf beruht, daß der Unternehmer den Auftraggeber über die Unabdingbarkeit des Tarifs getäuscht oder ihn auf andere Weise über die Rechtslage irregeführt hat (in BGH NJW 1960, 1250, 1251 [BGH 07.04.1960 - II ZR 224/58] offengelassen). - BGH, 19.10.1961 - II ZR 287/59
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Sie entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGH NJW 1960, 1057; Urteil des BGH vom 7. April 1960 II ZR 224/58, insoweit in MDR 1960, 566 nicht abgedruckt).